Zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB IX
Alle Heimbewohner haben einen individuellen Anspruch auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung. Dieses gilt für alle Pflegegrade. Zu diesem Zwecke hält unsere Einrichtung zusätzliches Betreuungspersonal vor. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind in einer breiten Palette von Angeboten aufgefächert. Dazu gehören individuelle Einzelbetreuungsangebote genauso wie die Teilnahme an Maßnahmen des gesellschaftlichen Lebens. Die konkrete Betreuungsleistung wird auf der Grundlage der Pflegeplanung und der geäußerten Bedürfnisse ermittelt und umgesetzt. Zu diesen zusätzlichen Betreuungsangeboten gehören unter anderem:
Einzelgesprächsangebote | ||
Individuelle Ergotherapie | ||
Mobilisierung / begleitete Spaziergänge / Ausfahrten | ||
Spielangebote | ||
Biographie – Arbeit | ||
Künstlerische Betätigung | ||
Körperliche Betätigung | ||
Erinnerungspflege |