Erfülltes Leben ist Betreuen und Pflegen | seit 1994

vollstationäre Pflege

Pflegeleitbild

Ein Angebot der Altenzentrum „Erfülltes Leben“ gGmbH

Ist die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht oder nicht mehr möglich, hat der betroffene Mensch die Möglichkeit auf Dauer in einer vollstationären Einrichtung zu leben. Darunter versteht man in der Regel ein vollstationäres Pflegeheim, wie zum Beispiel unser „Haus Abendsonne“.

Hierbei übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegerische Versorgung, die medizinische Behandlungspflege sowie für die soziale Betreuung im Heim. Alle Heimbewohner zahlen zu dem Betrag, den die Pflegeversicherung in Höhe der jeweiligen Pflegesätze zur Verfügung stellt, einen Eigenanteil. Die Höhe des Eigenanteils ergibt sich aus einer Vereinbarung des Heimes mit dem Verband der Pflegekassen und ist dabei von den Pflegegraden 2-5 immer gleich.