Erfülltes Leben ist Betreuen und Pflegen | seit 1994

FAQ

Glossary

Pflegedokumentation
Die Pflegeleistungen, die ein Bewohner erhält, werden in ein speziell dafür vorgesehenes Formularsystem eingetragen. Sinn der Pflegedokumentation ist es, sicherzustellen, dass alle Pflegekräfte wissen, was getan und wie gepflegt werden muss.
Pflegeplanung
Die Pflegeleistungen müssen geplant, sinnvoll miteinander kombiniert und auf ein Ziel hin ausgerichtet werden. Dazu ist es notwendig festzustellen, in welcher gesundheitlichen Lage sich der einzelne Bewohner befindet (Feststellung des Ist-Zustandes), d. h., seine Fähigkeiten und Probleme sowie seine Lebens-gewohnheiten müssen erfasst werden. Erst anhand der Beschreibung des gesundheitlichen Zustandes kann die Pflege geplant werden. Mit Hilfe der Pflegeplanung und der Pflegedokumentation werden Verläufe sichtbar. So kann gegebenenfalls eine notwendige Änderung in der Zielsetzung sichtbar gemacht und vorgenommen werden.
Pflegestufen
Das Pflegeversicherungsgesetz enthält die Kriterien, die einer Einstufung in Pflegestufen zugrunde liegen. An ihnen orientiert sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bei seinen Gutachten. Unterschieden werden drei Pflegestufen: Die Pflegestufe l bedeutet das Vorliegen einer erheblichen Pflegebedürftigkeit. Eine Person mit Pflegestufe I bedarf mindestens einmal am Tag bei mindestens zwei Verrichtungen Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Dazu kommt mindestens einmal in der Woche ein Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung. Der tägliche Aufwand beträgt mindestens eineinhalb Stunden, wovon mindestens die Hälfte der Zeit auf Pflege entfällt. Die Pflegestufe II bedeutet Schwerpflegebedürftigkeit. Menschen mit Pflegestufe II benötigen mindestens dreimal am Tag Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Darüber hinaus brauchen sie mehrmals wöchentlich Hilfen im hauswirtschaftlichen Bereich. Täglich benötigen diese Personen mindestens drei Stunden Hilfe, wovon zwei Stunden auf pflegerische Hilfe entfallen. Die Pflegestufe III bedeutet Schwerstpflegebedürftigkeit. In dieser Pflegestufe muss Hilfe praktisch jederzeit für diese Menschen zur Verfügung stehen. Sie benötigen täglich, rund um die Uhr, Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und der Haushaltsführung. Täglich benötigen sie mindestens fünf Stunden Hilfe, wovon mindestens vier Stunden auf die Pflege entfallen. In dieser Pflegestufe gibt es eine Härtefallregelung. Menschen, die in Pflegestufe III mit Härtefallregelung eingruppiert sind, benötigen in der Nacht die Hilfe von mehreren Pflegekräften und täglich sieben Stunden Unterstützung, wovon zwei auf die Nacht entfallen. Gegen eine Ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Einstufung können Sie Widerspruch einlegen.
Pflegeverständnis
Das Pflegeverständnis beschreibt, welche pflegerischen Zielsetzungen in einer Einrichtung verfolgt werden (z.B. aktivierende oder bewohnerorientierte Pflege etc.), und bietet damit ein verbindliches Niveau und einen „roten Faden" für die Pflegepraxis.